1. Das Schulschwänzen
Hagenschule (heute Feuerwehr)
Der Heimatdichter Walther Specht hat viele Dinge aus der Geschichte der Stadt Rathenow beschrieben. 1841 war die finanzielle Lage der Stadt Rathenow so gut, dass eine Bekanntmachung vom 17.02.1842 eine Steuererleichterung möglich machte. Die Kommunalsteuer, die vorher 12 Silbergroschen und 6 Pfennige pro Monat betrug, wurde auf 8 Silbergroschen gesenkt. Da viertel- oder halbjährige Zahlungen nicht zulässig waren, musste man bei Nichtzahlung mit Strafe und exekutivischer Einziehung rechnen. Ebenso hatten die Bürger die Bäume in ihren Gärten und den Alleen zu entraupen. Wer die Raupennester bis zum 14. März nicht entfernt hatte, musste nach Kontrolle durch die Stadtverwaltung eine Strafe von 2 Talern bezahlen. Auch beim Schulschwänzen der Kinder gab es für die Eltern gesetzliche Strafen. Der Magistrat der Stadt Rathenow gab in seinem Bericht über das Jahr 1841 bekannt, dass für Schulschwänzen den Eltern folgende Geldstrafen auferlegt wurden. Bei 40 Personen 5 Silbergroschen, bei 17 Personen 10 Silbergroschen und bei einer Person 15 Silbergroschen. Für das Schulschwänzen der Kinder mussten die Eltern auch in den Arrest gehen. So wird aus dem gleichen Jahr berichtet, dass für 24 Personen je 6 Stunden Arrest, für 26 Personen je 12 Stunden Arrest, für 6 Personen je 18 Stunden Arrest und für 4 Personen je 24 Stunden Arrest verhängt wurden. Die Stadt Rathenow hatte damals unter 5300 Einwohner.
Es war schon nicht ganz einfach, ohne Strafen sein Leben in der Stadt durchzustehen.
1 Silbergroschen = 1 Euro
1 Taler = 30 Silbergroschen
1 Silbergroschen = 12 Pfennige
Copyright: Dr. Heinz-Walter Knackmuß, 09.07.2019, nach Walther Specht