Konfirmation in der Sankt-Marien-Andreas-Kirche am 21.08.2021
Durch die Covid-19-Pandemie konnte die Konfirmation nicht wie geplant am Pfingstsonntag, den 23.05.2021, stattfinden und wurde auf den Samstag, den 21.08.2021 gelegt. So hatte sich am 21.08.2021 eine kleine Festgemeinde zusammengfunden und feierte mit drei Konfirmanden und ihren Familien die Konfirmation in der Sankt-Marien-Andreas-Kirche. Pfarrer Jens Greulich hatte die drei Konfirmanden meist über das Internet unterrichtet und selten von Angesicht zu Angesicht. Aber der Konfirmandenunterricht war deswegen nicht schlechter. Nein, er hatte den Eindruck, dass gerade die Pandemie Pfarrer und Konfirmanden enger zusammenrücken ließ. Nun war er froh, mit der Gemeinde dieses große Fest zu begehen. Er segnete die drei Konfirmanden und gab ihnen eine Bibel und ein Licht in Fischform mit auf den weiteren Lebensweg. Der Fisch, so betonte er in seiner Predigt, war das Geheimzeichen der ersten Christen. Es bedeutet Jesus, Christus, Gottes Sohn und Retter.
von links: Pfarrer Jens Greulich, Julius Mika Klaus, Lola Marie Mertin und Lauritz Fürstenberg
Die Konfirmationssprüche lauteten:
Für Julius Mika Klaus: Denn der Herr hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen. (Psalm 91,11)
Für Lola Marie Mertin: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Ehre. (Römer 15,7)
Für Lauritz Fürstenberg: Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. (2. Timotheus, 17)
Lola Marie Mertin mit ihren Großeltern nach der Konfirmation
Die Konfirmation bedeutet die Befestigung und Bestätigung des christlichen Glaubens. Die Konfirmation heißt auch
1. die persönliche Bestätigung der Taufe und damit das bewusste "Ja" zum christlichen Glauben und zur Kirchenzugehörigkeit.
2. den Abschluss des kirchlichen Unterrichtes
3. die Zulassung zum Abendmahl
4. den Eintritt ins Erwachsenenleben für die Jugendlichen
Wenn ein Erwachsener zum Taufunterricht geht, wird mit der Taufe meist auch die Zulassung zum Abendmahl und der Eintritt in alle Rechte der Mitglieder der Kirchengemeinde gewährt. Die Mitglieder einer Kirchengemeinde dürfen den Gemeindekirchenrat (Presbyterium) wählen und auch als Kandidaten für den Gemeindekirchenrat aufgestellt werden. Die Konfirmation findet für Jugendliche im Alter von 14 Jahren statt und nach der Konfirmation gelten sie als religionsmündig und dürfen den Gemeindekirchenrat wählen, nottaufen und als Pate bei einer Taufe mitwirken. Ab dem 16. Lebensjahr können sie in den Gemeindekirchenrat berufen werden. Ab dem 18. Lebensjahr können sie in den Gemeindekirchenrat gewählt werden.
Copyright: Dr. Heinz-Walter Knackmuß, 21.08.2021