Gerd-Frank Mattetat spendete Kanzelstifterbrief Nr. 709 am 02.08.2024
Gerd-Frank Mattetat aus Rostock spendete am 02.08.2024 den Kanzelstifterbrief Nr. 709 (50,00 €). Er ist in Rathenow aufgewachsen und seit dem 25.10.2019 Mitglied im Förderkreis zum Wiederaufbau der Sankt-Marien-Andreas-Kirche in Rathenow e. V.. Wenn am 01.12.2025 der Wiederaufbau der Kirche 80 Jahre nach ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut sein wird, bleiben für den Förderkreis noch drei Aufgaben. Die 7,5 Millionen Euro, die dank der Unterstützung der SPD-Bundestagsabgeordenten Dagmar Ziegler und Johannes Kahrs sowie der SPD-Landtagsabgeordneten Katja Poschmann als Fördermittel vom Bund und von der Landesregierung in Brandenburg an die Sankt-Marien-Andreas-Gemeinde in Rathenow floßen, lassen die Projekte einer neuen Orgel und die Nachschnitzung der Barocken Kanzel unberücksichtigt. Die Orgel wurde auch ein Opfer der Flammen und die die Barocke Kanzel ist unter der Last des einstürzenden Daches zerstört worden. Die Barocke Kanzel war ein einzigartiges Zeugnis des protestantischen Pietismus und wurde in gereifter Meisterschaft 1709 von Johann Vorberg geschaffen. Sie hatte zwei Kanzelkörbe. Der erste Kanzelkorb wurde von Mose getragen und der zweite Kanzelkorb stand auf einer umkränzten Säule. Über der Hauptkanzel war ein Baldachin mit dem segnenden Christus gesetzt worden und der Aufgang und die Körbe waren mit den geschnitzen Figuren der Apostel verziert. Sie war bunt bemalt worden und eine der Sehenswürdigkeiten in der Kirche. Die Kostenvoranschläge für die Orgel und die Barocke Kanzel belaufen sich auf je eine Million Euro. Daneben möchte der Förderkreis aber noch einen neuen Spendentopf auflegen für Photovoltaik auf dem Kirchendach. Die riesige Süddachhälfte würde sich bestens dafür eignen, eine autarke Stromversorgung der Sankt-Marien-Andreas-Kirche und vielleicht auch den Betrieb einer Wärmepumpe für die Beheizung des Gotteshauses zu planen. Mit einer neuen Verordnung der Kulturministerin des Landes Brandenburg, Dr. Manja Schüle, ist das jetzt möglich geworden. Die Kulturministerin hat mit der Leitung der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, dem Katholischen Bistum Berlin und dem Denkmalschutz in der Verordnung festgeschrieben, dass Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden der Regelfall und nicht die Ausnahme sein soll. Bisher sind alle bekannt gewordenen Rechtsstreitigkeiten von Gemeinden und Anliegern gegen Auflagen des Denkmalschutzes so ausgegangen, dass Photovoltaikanlagen erlaubt werden mussten. Wenn es den Christen mit dem Erhalt der Schöpfung Gottes wirklich ernst ist, müssen auf allen kirchlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen geschaffen werden. Die Kirchen wurden immer streng von Ost nach West gebaut und haben in der Regel ein großen Dach nach Süden.
Der Förderkreis bedankt sich bei Gerd-Frank Mattetat.
Copyright: Dr. Heinz-Walter Knackmuß, 02.08.2024